Unsere Hilfe wird wirklich gebraucht.

Das Goethe-Gymnasium leistet einen wichtigen Beitrag zu qualitativ hochwertiger Bildung in einem z.T. schwierigen Umfeld. Viele Schülerinnen und Schüler (und deren Eltern) sind finanziell „nicht auf Rosen gebettet“, aber intelligent, leistungswillig und leistungsfähig.
Wir als Förderverein helfen, dass diese Schüler ihre verdiente Chance im Leben bekommen, indem wir das Goethe-Gymnasium unterstützen.

Wir stellen uns vor:

Bild von Dr. Jürgen Henne
Dr. Jürgen Henne

1. Vorsitzender und Mitgliederverwaltung

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Bild von Pamela Cellarius
Pamela Cellarius

2. Vorsitzende

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Bild von Norbert Pichler
Norbert Pichler

Schatzmeister

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Bild von Yvonne Thiele
Yvonne Thiele

Schriftführerin

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Bild von Dr. Ursel Schlicht
Dr. Ursel Schlicht

Beisitzende

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Unterstützen Sie das Goethe-Gymnasium!

Als öffentliche Schule ist das Goethe-Gymnasium auf Spenden angewiesen, um seinen Schülern eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung zukommen zu lassen.

Wir als Förderverein sorgen dafür, dass die Schule so manches „Extra“ bekommt, das wünschenswert und notwendig ist, aber von der öffentlichen Hand nicht bezahlt werden kann. Alle unsere Fördervereinsmitglieder arbeiten alle ehrenamtlich, Ihre Spende kommt also direkt und zu 100% der Schule und den Schülern zugute!

Hier unsere Bankverbindung:

IBAN: DE40 5205 0353 0000 0343 35
SWIFT-BIC: HELADEF1KAS
Kasseler Sparkasse

Schon jetzt vielen Dank!

Hinweise für Spender:

„Der Förderverein des Goethe-Gymnasiums ist wegen der Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung durch Bescheinigung des Finanzamtes Kassel I
StNr 25 250 7886 2 vom 03.12.2020 für die Jahre 2017-2019 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des
KSTG von der Körperschaftssteuer befreit.“

Der Freistellungsbescheid wird immer rückwirkend ausgestellt, er gilt jetzt bis zum 02.12.2025 !

Bei Spenden bis 100,- EUR genügt laut Auskunft des Finanzamtes das Beifügen
des Überweisungsbelegs und der vorgenannte Hinweis zur Befreiung von der Körperschaftssteuer.

Für Spenden über 100 EUR werden gesonderte Spendenbescheinigungen ausgestellt.
Bitte fordern Sie in diesem Fall die Spendenbescheinigung z.B. per Email beim Vorstand an:

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Unterstützen Sie mit uns das Goethe-Gymnasium!

Die Spenden des Fördervereins sind trotz der (begrenzten) Geldmittel des Schulträgers ein ganz wichtiger Grundpfeiler der Schulfinanzierung. Damit können zusätzliche Sachmittel beschafft und auch unbürokratisch bei sozialen Härtefällen geholfen werden.
Die Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums werden Ihnen dankbar sein !
Helfen Sie uns durch Ihre Unterstützung !

Was haben wir bisher geleistet? Nehmen wir doch das Jahr 2011 als Beispiel:

Insgesamt konnte der Förderverein des Goethe-Gymnasiums, dank der Unterstützung seiner Mitglieder, Spender und Förderer im Jahr 2011 Anschaffungen und Unterstützungen im Wert von ca. 43.000,- EUR dem Goethe-Gymnasium zukommen lassen.

Darüber hinaus wurden die uns zur Verfügung gestellten Gelder für das Ganztagsprogramm wie in den vergangenen Jahren eingesetzt.

Präsenzbücherei Ysenburgstr. Computer und Bücher
Bücher und Ausstattung für Bücherei Schützenstr.
Material Renovierung Bootshaus
Darlehen Ruderverein Renovierung Bootshaus
Material für Ausbau Kellerraum zum Musikraum
Ausstattung Musikraum Boxen, Mikrophone
Technik Bandraum
Vervollständigung Bankauflagen Gabionen Schulhof Schützenstr.
Ausstattung Sozialraum Gymnastikmatten
Ausstattung Sozialraum Gardinen
Musikbereich 3 Xylophone
Ausstattung Umlauf Mikrophone, Audiokabel, Windschutz, Stativ
Medienkunde 2 MAC Rechner 1MACbook
Unterstützung Oberstufenfußballturnier
Unterstützung Schüleraustausch Jaroslaw
Unterstützung Vorlesewettbewerb
Fördervereinaktionen :Einschulungsfeier/ Abifeier
Sportbereich Combibox Soundmaker
Ballwagen
Beflockung Trikots
Floorball Set, sowie diverse Bälle
Regalballwagen, Schlösser für Ballwagen
Latein Kostüme
Abo’s: Time Magazine/ Ecoute/ Die Zeit
Kopiervorlagen Schroedel Abo
Jugend trainiert für Olympia/ Teilnahmegebühren
Kunstbereich Boxen , Kabel
Kunstbereich Stapeltrockner
Mathematik Demo Geräte / Aufbau Mathematiksammlung
Verwaltungskosten/ Porto
Kosten Steuerberater
Bankgebühren
Stehpult Aula
div. Kleinstartikel Schulleitung
Softwarepflege/ Internetgebühren
Adventskranz Schützenstr.
3 Trittleitern Chemieräume
div. Kleinstartikel Chemiebereich
Für dieses Jahr wurden Rückstellungen für diverse Großprojekte gebildet,
wie z.B. Cassy Messsystem (Physik) und Softwareanschaffungen (Kunst, Medien, Umlauf)

Hier stellen wir Ihnen unsere „Hauptbaustellen“ vor- es gibt noch viele andere!

Unserer Förderung unterliegt ein Sozialfonds, der es jedem/-r Schüler/-in ermöglicht, an Klassen- und Studienfahrten teilzunehmen.
Des Weiteren ist es unsere Aufgabe, für die fortwährende Modernisierung der Schule und ihrer Ausstattung zu sorgen.
Ferner sollen in beiden Gebäuden (Hauptgebäude und Zweigstelle) zeitgemäße, aktuelle und übersichtliche Bibliotheken ausgebaut werden.

Daneben sollen die Schulhöfe beider Gebäude, welche gewissermaßen als Aushängeschild einer Schule fungieren, noch weiter schülergerecht und für bewegte Pausen gestaltet werden.

Und hier finden Sie die Satzung (auch als Download )

Foeder_Goethe_Gym_12042016

§1
(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein des Goethe-Gymnasiums Kassel e.V.“
(2) Sein Sitz ist in Kassel, Ysenburgstraße 41, 34125 Kassel. Er verfolgt – ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
§2
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung einschließlich des Sports im Goethe- Gymnasium-Kassel, insbesondere durch das Einbringen von Spenden und deren satzungsgemäße Nutzung. Zur Verwirklichung des Vereinszwecks gehört auch die Durchführung der Mittagstischbetreuung am Goethe-Gymnasium-Kassel (Ausgabe von Schüleressen).
§3
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist weder politisch noch konfessionell gebunden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf insbesondere keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(2) Vorstandsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Tätigkeit des Vorstandes bzw. der Mitglieder des Fördervereins kann/können in begründeten Fällen nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung vergütet werden.
§4
(1) Mitglied kann auf Antrag jede volljährige Person werden, die sich zu dem Zwecke des Vereins bekennt.
(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die/der Vorsitzende. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Gegen die Ablehnung kann der Vorstand zur Entscheidung angerufen werden.
§5
(1) Die Mitgliedschaft ist an einen Beitrag gebunden. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(3) Ein Vereinsaustritt ist nur zum 30.6. oder 31.12 eines jeden Jahres möglich. Dazu muss dem Vorstand 4 Wochen vorher eine schriftliche Kündigung vorliegen, bei Minderjährigen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Ein Mitglied kann wegen eines das Ansehen oder den Zweck des Vereins grob schädigenden Verhaltens aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit.
§6
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§7
(1) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere neben den bereits in den §§ 5 und 6 aufgeführten Rechten die Wahl und die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet, sofern nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder; eine Bevollmächtigung zur Stimmabgabe für andere nicht anwesende Mitglieder ist nicht zulässig
(2) Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, für eine Auflösung mindestens aber die Mehrheit der gesamten Mitglieder notwendig.
(3) Mindestens einmal pro Jahr muss eine Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder durch Bekanntgabe auf der Internetseite des Fördervereins spätestens 2 Wochen vor der Versammlung und unter Bekanngabe der Tagesordnung. Außerdem wird die Einladung durch Aushang in den Standorten (Sekretariaten) der Schule bekanntgegeben und kann dort abgeholt werden. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden; der Antrag ist schriftlich unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe zu stellen.
(4) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden des Vereins und von der Mitgliederversammlung jeweils gewählten Protokollführer zu unterschreiben ist.
§8
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Der Vorstand führt auch nach Ablauf der Wahlperiode die Geschäfte bis zur Wahl des neu gewählten Vorstandes weiter. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
(2) Der Vorstand besteht aus:
a) der/dem 1. Vorsitzenden
b) der/dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter)
c) der/dem Schatzmeister(in)
d) der/dem Schriftführer(in)
e) einem/einer Beisitzer(in)
Die Schulleitung ist berechtigt, zwei weitere beratende Mitglieder aus dem Lehrerkollegium zu benennen. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im Förderverein.
(3) Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Die/Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich.
(4) Der Vorstand beschließt als Gesamtvorstand durch Mehrheitsbeschluss über die Verwendung der Mittel sowie über die Verfügung der mit Spenden erworbenen Gegenstände. Dem Beschluss geht in der Regel ein Bewilligungsverfahren voraus, an dem neben den Vorstandsmitgliedern bis zu 2 von der Schulleitung benannte Personen aus dem Kreis des Lehrerkollegiums oder aus dem Kreis der Schulelternschaft teilnehmen können.
(5) Der Schatzmeister erledigt die allgemeinen Kassengeschäfte. Für die Leistung von Zahlungen ist er/sie allein berechtigt.
(6) Die jährliche Prüfung der Rechnungs-Abschlüsse des Schatzmeisters erfolgen durch die von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfer.
§9
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Ruderverein des Goethe-Gymnasiums Kassel für die in §2 aufgeführte Förderung des Goethe-Gymnasiums Kassel.