Ab dem 4. Schuljahr werden die Kinder in sportartgerichteten bzw. sportartspezifische Talentfördergruppen (TFG) überführt oder, sofern keine TFG–Angebote in der jeweils in Frage kommenden Sportart vorhanden sind, in geeignete Vereinstrainingsgruppen mit leistungsorientierter Ausrichtung empfohlen.
Die TFG sind innerhalb des hessischen Landesprogramms die zweite Strukturebene. An den Regionalen Talentzentren werden in Abstimmung mit den Sportfachverbänden jeweils Schwerpunktsportarten festgelegt, für die vor Ort besonders günstige Rahmenbedingungen vorhanden sind. Nur in diesen Sportarten werden für Mädchen und Jungen der Klassen 4 bis 6 schulische TFG eingerichtet. Die Gruppengröße ist von der jeweiligen Sportart und deren Trainingsbedingungen abhängig, sollte aber zwischen 8 bis max. 20 Schülerinnen und Schülern liegen.

Die Teilnehmer erhalten, nunmehr auf der Ausbildungsstufe des Grundlagentrainings, wiederum in schulischer Zuständigkeit, ein bis zwei Trainingseinheiten pro Woche zusätzlich zu ihrem Vereinstraining und werden in der Regel danach – auf der ersten Kaderebene im Kreisgebiet (TSP – Kader) – von den Sportfachverbänden in eigener Regie weiter gefördert. Gemäß den Kooperationsvereinbarungen mit den Sportfachverbänden werden TFG nur dort eingerichtet, wo diese Fortführung in den TSP – Kader garantiert ist.

Die federführende Schule des Regionalen Talentzentrums bietet als Partnerschule des Leistungssports flankierende schulische Maßnahmen zur Förderung sportbegabter Jugendlicher an. Diese sollen dazu beitragen, die Doppelbelastungen durch Schule und Training zu kompensieren. Ein ausgewählten Sportarten wird dies auch an den Profilschulen für Sporttalente im Landkreis vorgehalten.